Gutachtenerstellung durch öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige
Unser hochqualifiziertes Team von angestellten Diplom-Ökonomen, Diplom-Ingenieuren, REFA-Ingenieuren, REFA-Lehrern und Fachlehrern sowie zertifizierten Qualitätsmanagement-Auditoren und durch die IHK Nord Westfalen, Münster, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen steht an Ihrer Seite. Welche Thematik beschäftigt Sie?
Sachverständiger, Experte, Fachmann/-frau darf sich jeder nennen, diese Titulierungen sind genau wie die des Unternehmensberaters, Trainers gesetzlich nicht geregelt und durch Verbände, Institutionen udm. geschützt.
Wir wollen uns davon abheben, abgrenzen!
Welche Arten von Gutachten erstellen wir?
- Private Gutachten
- Gerichtliche Gutachten in arbeitsrechtlichen Streitfällen
- Gutachten für tarifliche Einigungsstellen
Für welche Themen erstellen wir Gutachten?
zu allen Fragestellungen der- Zeitwirtschaft
- Entgeltfindung und –vergütung
- Kapazitätswirtschaft (Bestand und Bedarf von Mensch, Betriebsmittel, Material)
- Kostenrechnung/Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsgestaltung (Beurteilung von Arbeitsschwere, Umgebungsbedingungen, etc.) sowie zur
- Belastung und Beanspruchung von Arbeit auf den Menschen
Wofür Gutachtenerstellungen?
- Um sich ein Bild über den „Zustand von Arbeitssystemen, Mitarbeitern/-innen, zu Arbeitsabläufen“ machen zu lassen.
- Um sich einen Spiegel vorhalten zu lassen, der die eigene Betriebsblindheit überwinden verhilft, über sogenannte Stärken/Schwächenbetrachtung von Abteilungen, Abläufen, Schnittstellen, etc. aufzuzeigen.
- Um gegenüber Dritten eine neutrale Form der Darstellung eigener Sachverhalte anbieten zu können.
- Um externe, spezialisierte Betrachtungsweisen zu Ist-Zuständen zu erhalten, und um darauf aufbauend Ideen und Vorgehensweise zu erhalten, um künftige Soll-Zustände durch Gestaltungsmaßnahmen angehen zu können.
Warum ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
- Weil gerade diese Qualifikation, die der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, durch die IHK Nord-Westfalen, zu Münster, vorgenommen, den neutralen, unabhängigen Status Quo des Sachverständigen/Gutachters deutlich macht und ihn von anderen „sogenannten Sachverständigen/Experten“ abgrenzt.
- Weil gerade diese öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine laufende Überprüfung ihres Wirkens erfahren und die Bestellung auch jederzeit rückgängig gemacht werden kann.
- Da gerade diese Sachverständigen sowohl ihr Fachgebiet beherrschen, als auch den praktischen und wissenschaftlichen Hintergrund zu ihren Fachgebieten besitzen, und darüber hinaus auch in gerichtlichen Streitfällen hinzugezogen werden, so dass auch diese juristische Kompetenz hier bevorratet ist.
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